Viele Gäste fragen uns: Wie beantrage ich eine Ambulante Badekur? Eine offene Kur ist ein von Ärzten verschriebener Aufenthalt, der für Gesundung sorgen soll. Während der Kur
nimmt man im Beisein von Kurärzten an verschiedenen therapeutischen Anwendungen teil. Die ambulante Badekur hat das Ziel der Symptomlinderung und der Prävention von Krankheiten und
Verschlimmerungen.
Das Wort "ambulant" weist darauf hin, dass die Badekur vom Wohnort entfernt stattfindet. Normalerweise wohnt der Gast für die gesamte Kurdauer in einem Hotel an einem offiziell anerkannten
Kurort, den er sich selbst aussucht. Kuranwendungen werden in einer speziellen Klinik oder anderen Einrichtungen durchgeführt.
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Im Durchschnitt dauert eine ambulante Kur drei Wochen, für die Berufstätige sich Urlaub nehmen müssen. Je nach Gesundheitszustand des Patienten sowie der Entscheidung des Hausarztes kann die
Dauer variieren. Überdies kann sie bei Bedarf während des Aufenthalts verkürzt oder verlängert werden.
Wie beantrage ich eine ambulante Badekur?
Wer eine ambulante Badekur wünscht, sollte dies dem Hausarzt oder der Hausärztin mitteilen, denn diese/r muss den Kurantrag ausfüllen. Wichtig bei der Antragstellung ist das Beifügen einer
Diagnose sowie einer Begründung für die Verhinderung von Krankheit oder dem Fortschreiten einer bestehenden Krankheit. Das Vorhandensein einer chronischen Krankheit und deren Auswirkungen sollte
erwähnt werden.
Die folgenden Schritte sind für die Anmeldung zu einer Ambulanten Badekur nötig:
- Ausfüllen des Kurantrags mithilfe des Hausarztes/der Hausärztin
- Einreichen des Antrags bei der Krankenkasse
- Bewilligung durch die Krankenkasse
- Hinweis: Sollte der Antrag abgelehnt werden, hilft oft ein erneutes Einreichen.
- Nach Bewilligung wird gemeinsam mit dem Arzt/der Ärztin ein passender Kurort ausgewählt.
- Von der Krankenkasse geschickte Formulare müssen ausgefüllt werden.
- Buchung des Kurhotels sowie Terminvereinbarungen mit dem Kurarzt
Warum sollte man eine offene Badekur beantragen?
Es folgt eine Übersicht über den Nutzen einer offenen Badekur in Bezug auf physische sowie psychische Probleme:
Eine Badekur:
- kann das Krankheitsrisiko verringern,
- das Auftreten einer Krankheit verzögern oder
- das Fortschreiten einer chronischen Krankheit verhindern.
- Sie behandelt eine bereits vorhandene Krankheit.
Erholung und Regulationstherapie stehen an erster Stelle. Entspannung senkt den Stresslevel, was Heilung begünstigt. Unter Regulationstherapie versteht man die Ausübung diverser Übungen, die
Fitness und Gesundheit beibehalten oder verbessern sollen.
Für welche Kuranwendungen kann man einen Antrag stellen?
Es gibt eine Vielfalt von Kuranwendungen, mitunter die folgenden:
- Therapiesitzungen
- Krankengymnastik und Massagen
- Baden in Thermal- oder Heilwasserquellen
- Moorbäder
- Gesundheits-Coaching
- Schlammpackungen
Versicherte gesetzlicher Krankenkassen haben dank des Präventionsgesetzes (§ 23 Absatz 2 SGB V) ein Recht auf eine offene Kur. Gedacht ist die ambulante Badekur für alle volljährigen Menschen,
die mit Beschwerden zu kämpfen haben, gegen die Behandlungsmöglichkeiten vor Ort nicht helfen. In einigen Fällen ist eine wohnortnahe Behandlung aus diversen Gründen nicht möglich.
Wie genau die Antragstellung vonstattengeht, haben wir oben beschrieben. Gute Chancen auf Bewilligung haben sowohl Rentner als auch Berufstätige oder Menschen, die ihre Angehörigen pflegen.
Ambulante oder offene Kur?
Die ambulante Badekur ist ebenso unter den folgenden Namen bekannt: offene Badekur, ambulante Vorsorgekur, ambulante Vorsorgeleistung und freie Kur. Alle Begriffe bedeuten, dass es sich um eine
Badekur handelt, die dem Wohnort fern, also ambulant, durchgeführt wird.
Der Gesetzgeber hat die "offene Badekur" in "ambulante Badekur" umbenannt. Später erfolgte eine erneute Änderung in "ambulante Vorsorgeleistung", um die Badekur besser als medizinische Anwendung
zu kennzeichnen.